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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 17/2017

Inter­net: Was bringt die neue GmbH-Domain? + Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Mehr Steu­er-Pro­ble­me in der Fami­li­en-GmbH + 2‑Per­so­nen-GmbH: Ein Gesell­schaf­ter pocht auf Gewinn-Aus­zah­lung + Geschäfts­füh­rer-Eig­nung: Stra­fen wer­den zusam­men­ge­rech­net + Elek­tro­ni­sche-Kas­se: Gericht bestä­tigt Schätz­be­fug­nis des FA + GF-Vor­sor­ge: BFH bestä­tigt Über­ver­sor­gungs­prü­fung +  BISS

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Internet: Die eigene „GmbH” als Domain

Die Inter­net-Domain-Adres­sen mit Län­der­kür­zel wie www.Musterfirma.de oder www.Musterfirma.eu sind ver­brei­tet und gut bekannt. Auch .org- oder .com-Adres­sen sind inter­na­tio­nal üblich. Unter­des­sen las­sen sich die Domain-Anbie­ter immer mehr Domain-Kür­zel ein­fal­len und sichern. So gibt es seit 2016 auch die Mög­lich­keit, die Rechts­form „GmbH“ als Domain zu benut­zen – z. B. als www.Musterfirma.GmbH. Laut Domain-Anbie­ter-Wer­bung macht das immer dann Sinn, wenn die bis­he­ri­ge Domain (zu) lang ist und des­we­gen in den Such­ma­schi­nen schlech­ter gelis­tet wird.

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Volkelt-Brief 50/2011

The­men heu­te: Was tun gegen die umstrit­te­ne Pra­xis der „Umsät­ze nach  Ver­pro­bung” Metho­de der Steu­er­prü­fer? + Neu im Geschäft: Für 2012 die Pen­si­ons­zu­sa­ge rich­tig pla­nen und vor­be­rei­ten + Gesell­schaf­ter muss sich bei öffent­li­chen Äuße­run­gen über die GmbH zurück­hal­ten + Frau­en­quo­te bei Fir­men­park­plät­zen ist nicht zu bean­stan­den + Bewer­bungs­run­de für neue Top-Level-Domains star­tet + BISS

 

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Internet: So kommen Sie günstiger an eine Top-Level-Domain

Am 12.1.2012 star­tet die Bewer­bungs­run­de für die neu­en Inter­net-Adres­sen. Neben den bis­her übli­chen Bezeich­nun­gen wie de, com, org, eu wird es dann auch mög­lich sein, z. B. die Fir­men­be­zeich­nung oder ande­re Begriff­lich­kei­ten als Inter­net-Adres­se zu wäh­len. Bei­spie­le: www.auto.vw und www.maschinen.bosch oder www.brotaufstrich.nutella oder www.golf. Ab 1.1.2013 sol­le es laut Inter­net-Behör­de ICANN mög­lich sein, mit den neu­en Domains im Inter­net erreich­bar zu sein.

Für die Pra­xis: Die Behör­de lässt sich die Ver­ga­be der neu­en Domains „ver­sil­bern“ – d. h. zum Start sind extrem hohe Gebüh­ren fäl­lig. Eine Regis­trie­rung lohnt also nur für grö­ße­re Unter­neh­men oder bekann­te Mar­ken, die unbe­dingt geschützt wer­den müs­sen. Zu den kon­kre­ten Bedin­gun­gen lesen Sie unter Die Infor­ma­ti­on für den Vol­kelt-Brief Nr. 26/2011. Kos­ten­güns­ti­ger und damit inter­es­sant für klei­ne­re Unternehmen …