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Volkelt-Briefe

Sommer 2019: Ein paar Tipps für den Chef zum Abspannen

Die meis­ten Kol­le­gen machen über den Som­mer zumin­dest ein paar Tage Urlaub. Meis­tens sind es aller­dings weni­ger als 2 Wochen wie für die meis­ten Arbeit­neh­mer üblich. Den­noch kön­nen Sie die ruhi­ge­ren Tage auch ein­mal dazu nut­zen, ein­fa­che Ver­hal­tens­än­de­run­gen zu ein­zu­üben. Sie soll­ten sich aber ganz bewusst kei­nen zusätz­li­chen Leis­tungs­an­for­de­run­gen aus­set­zen. Die ein­fachs­ten Abspann- und Ent­span­nungs-Metho­den sind:

  • Schla­fen: Ver­län­gern Sie Ihre Schlaf­zei­ten. Die meis­ten Kol­le­gen gön­nen sich im All­tag nur weni­ge Stun­den. Blei­ben Sie eine hal­be Stun­de län­ger lie­gen. Wenn Sie tags­über Ermü­dung spü­ren, zie­hen Sie sich zurück und gön­nen sich einen Kurzschlaf.
  • Rela­xen: zum Bei­spiel Spa­zie­ren­ge­hen in völ­lig in der ablen­kungs­frei­en Natur. Geben Sie sich spon­ta­nen Gedan­ken hin und las­sen sich – ganz banal – auf das Far­ben- und For­men­spiel der Natur ein. Allei­ne die­ses Abschal­ten hat schon einen gro­ßen Erholungseffekt.
  • Yoga: Dar­aus brau­chen Sie nicht gleich eine Heils­leh­re zu machen. Aber ein paar sys­te­ma­ti­sche und ein­fa­che Konzentrations‑, Ent­span­nungs- und Atem­übun­gen kön­nen schon sehr viel bewir­ken. Prü­fen Sie Ihre Ernäh­rungs­ge­wohn­hei­ten und pro­bie­ren Sie etwas Neu­es in Rich­tung gesun­de Ernährung.
Sie die für Sie pas­sen­de Erho­lungs-Tech­nik ein paar Wochen prak­ti­zie­ren, wer­den Sie schnell einen Effekt spü­ren. Ent­schei­dend ist der Wil­le zur Ver­än­de­rung. Geben Sie sich im rich­ti­gen Moment den Ruck, schal­ten Sie alle Medi­en aus und sagen Sie sich: „So, ICH klin­ke mich jetzt aus. Ich bin in einer hal­ben Stun­de wie­der erreichbar“.

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 31/2017

Vor­bild Füh­rung: Doku­men­tie­ren und Pro­to­kol­lie­ren + Koope­ra­tio­nen: Draht­seil­akt zwi­schen Recht und Gesetz + Som­mer­pau­se: So bleibt der Chef fit + Umsatz­steu­er: Beherr­schungs­ver­trag begrün­det Organ­schaft + GmbH-Steu­er: 50d EStG wird nach Euro­pa­recht geprüft + GmbH-Anteil: Kei­ne Schen­kungs­steu­er für Mana­ger-Modell + Mit­ar­bei­ter: Gericht schützt Arbeit­ge­ber gegen Fremdgehen.

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

 

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Sommerpause: So bleibt der Chef fit

Wer ras­tet ros­tet. Das gilt auch für die Gehirn-Leis­tung. Als Geschäfts­füh­rer sind Sie es zwar gewohnt, sich auf stän­dig neue Ent­schei­dungs­si­tua­tio­nen zu kon­zen­trie­ren. Aber: … 

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Volkelt-Briefe

Wie SIE als Chef bei den Führungskräften einsparen

Klei­ner, schlan­ker und schlag­kräf­ti­ger. So wün­schen sich vie­le Geschäfts­füh­rer Ihre GmbH. Jetzt zeigt aus­ge­rech­net das Bun­des­ar­beits­ge­richt (BAG, Urteil vom 31.7.2014, 2 AZR 422/13) neue Mög­lich­kei­ten, wie das gehen kann. Danach ist es zulässig, … 

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Arbeitsrecht: Chef darf bei Bedrohung kündigen

Wenn ein lang­jäh­ri­ger Mit­ar­bei­ter (hier: 25 Jah­re) den Chef bedroht („Ich hau dir in die Fres­se“), …

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Internet: Arbeitnehmer darf sich auf Facebook nur beschränkt austoben

Noch in Aus­ga­be 36/2012 hat­ten wir an die­ser Stel­le über ein Urteil des Arbeits­ge­richts Bochum berich­tet, wonach der Arbeit­neh­mer sei­nen Chef auf Face­book kri­ti­sie­ren darf – auch pole­misch. Jetzt gibt es ein Urteil des ArbG Hagen, …

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Weihnachtsfeier: 7 Benimm-Regeln für den Chef

Weih­nachts-Fei­er: 7 Benimm-Regeln für den Chef …