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Volkelt-Briefe

Leiharbeit: Ab 1.4.2017 wird neu gezählt – ACHTUNG

Geschäfts­füh­rer klei­ne­rer Unter­neh­men ken­nen die Pro­ble­ma­tik um die Anzahl der Beschäf­tig­ten im Betrieb. Das beginnt mit der 5/10-Mit­ar­bei­ter-Gren­ze, die über den Kün­di­gungs­schutz ent­schei­det. Selbst hier ist die Ver­un­si­che­rung hoch, weil es vie­le Son­der­vor­schrif­ten für die Berech­nung gibt, etwa für die Teil­zeit­be­schäf­tig­te, Mini-Job­ber, AZU­BIs oder BUF­DIs. Geschäfts­füh­rer von Unter­neh­men, die an der Gren­ze zu einem Schwel­len­wert (z. B. 500 oder 2.000 Mit­ar­bei­tern) lie­gen, müs­sen ab 1.4.2017 die neue Rechts­la­ge für Leih­arbeiter einplanen.

Danach gilt: …