Zum 1.1.2016 zählen neben den Umsätzen aus der typischen Geschäftstätigkeit auch alle anderen Umsätze für die Größenklassenbestimmung. Für die meisten GmbHs steigen die Umsätze. Im Grenzbereich führt das dazu, dass eine GmbH „größer“ wird – was aber meist durch die Erhöhung der Größenordnungskriterien kompensiert wird („kleine“ GmbH bisher bis 9.680.000 EUR, ab 1.1.2016 12 Mio. EUR Umsatz). …
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Volkelt-Brief 36/2014
Themen heute: Made in Germany: „Heißt auch in Personal investieren…” + GmbH-Größenklassen: „Kleine GmbH“ wird (viel) größer+ Daten-Diebe: Welche Vorkehrungen müssen Sie als Geschäftsführer treffen + GmbH-Bilanz: Finanzamt muss sich an die AfA-Tabellen halten + Geld: Schärfere Regeln für die Selbstanzeige zeigen Wirkung + Bürokratie: Keine Chance gegen Rundfunkgebühren + GmbH-Recht: Rechte des Geschäftsführers bei GmbH-Anmeldung + Recht: GmbH-Fortsetzung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens + BISS …