Seit 2004 müssen Rentner auf ihre Betriebsrente den Arbeitnehmer und den Arbeitgeberbeitrag zur Krankenkassenbeitrag zahlen. Auf dem letzten CDU Parteitag war zuletzt beschlossen worden, hierfür Lösungen zu finden. Allerdings scheut man bisher die Zahlungsausfälle für die gesetzlichen Krankenkassen und Kanzlerin Merkel legte ihr Veto ein. Konkrete Vorschläge dazu liegen allerdings bislang nicht vor. Zwar werden jetzt neue Modelle verhandelt, etwa eine Freibetragslösung (150 EUR) bzw. die Einführung einer Freigrenze. Das betrifft aber auch die Auszahlungen aus einer Lebensversicherung, wenn ein Geschäftsführer von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) als (KV-) versicherungspflichtig eingestuft ist.
Schlagwort: Betriebsrente
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Volkelt-Brief 33/2016
Strategische Invests: Sind und bleiben „Chefsache“ + Ladung zur Gesellschafterversammlung: Samstag, Sonntag, Feiertag + BAV: Betriebsrenten kosten Steuern auf fiktiven Gewinn + Fremd-Geschäftsführer: So machen Sie mehr aus Ihrem Urlaub + Geld: 50%-Gesellschafter kann sozialversicherungspflichtig sein + Steuer: GmbH/UG muss Erbschaft doppelt versteuern + ACHTUNG: Keine GmbH-Anmeldung durch Schweizer Notar + BISS …