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KV-Beitrag: Keine Entlastung bei den Betriebsrenten in Sicht

Seit 2004 müs­sen Rent­ner auf ihre Betriebs­ren­te den Arbeit­neh­mer und den Arbeit­ge­ber­bei­trag zur Kran­ken­kas­sen­bei­trag zah­len. Auf dem letz­ten CDU Par­tei­tag war zuletzt beschlos­sen wor­den, hier­für Lösun­gen zu fin­den. Aller­dings scheut man bis­her die Zah­lungs­aus­fäl­le für die gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen und Kanz­le­rin Mer­kel leg­te ihr Veto ein. Kon­kre­te Vor­schlä­ge dazu lie­gen aller­dings bis­lang nicht vor. Zwar wer­den jetzt neue Model­le ver­han­delt, etwa eine Frei­be­trags­lö­sung (150 EUR) bzw. die Ein­füh­rung einer Frei­gren­ze. Das betrifft aber auch die Aus­zah­lun­gen aus einer Lebens­ver­si­che­rung, wenn ein Geschäfts­füh­rer von der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung (DRV) als (KV-) ver­si­che­rungs­pflich­tig ein­ge­stuft ist.

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 33/2016

Volkelt-FB-01Stra­te­gi­sche Invests: Sind und blei­ben „Chef­sa­che“ + Ladung zur Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung: Sams­tag, Sonn­tag, Fei­er­tag + BAV: Betriebs­ren­ten kos­ten Steu­ern auf fik­ti­ven Gewinn + Fremd-Geschäfts­füh­rer: So machen Sie mehr aus Ihrem Urlaub + Geld: 50%-Gesellschafter kann sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig sein + Steu­er: GmbH/UG muss Erb­schaft dop­pelt ver­steu­ern + ACHTUNG: Kei­ne GmbH-Anmel­dung durch Schwei­zer Notar + BISS