Besonders risikobehaftet sind Geschäftsführer-Entscheidungen außerhalb der vertraglich festgelegten Entscheidungsbefugnisse. Das sind z. B. Zustimmungsvorbehalte aus dem Gesellschaftsvertrag oder aus dem „Katalog zustimmungsbedürftigen Geschäfte“ im Geschäftsführer-Anstellungsvertrag. Verstoßen Sie als Geschäftsführer gegen solche Auflagen, riskieren Sie eine fristlose Kündigung und/oder sogar Schadensersatzzahlungen. Ausgesprochen Schwierig sind Geschäftsabschlüsse durch einen Geschäftsführer ohne Zustimmung der Gesellschafter, von denen nicht klar ist, ob sie nur mit Zustimmung der Gesellschafter ausgeführt werden dürfen. Beispiele: …
Schlagwort: beherrschender Gesellschafter Geschäftsführer
Das Bundessozialgericht (BSG) hat jetzt erneut und grundsätzlich festgestellt, dass der GmbH-Geschäftsführer in der Regel abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig ist. Nur wenn er mehr als 50 % der GmbH-Anteile selbst hält oder wenn er weniger als 50 % der Anteile hält, aber aufgrund einer Bestimmung im Gesellschaftsvertrag Beschlüsse gegen seine Interessen verhindern kann (sog. Sperrminorität), ist er von der Pflichtmitgliedschaft befreit (BSG, Urteil v. 14.3.2018, B 12 KR 13/17 R und B 12 R 5/16 R).
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Interessant: „Man muss nicht alle Aspekte teilen, aber kennen …”
Jetzt wurde vor dem Sozialgericht Dortmund ein Fall behandelt, bei dem der Gesellschafter-Geschäftsführer mit 49,71 % an der GmbH beteiligt war und für Änderungen des Gesellschaftsertrages eine ¾‑Mehrheit vereinbart war Dazu das Sozialgericht in erster Instanz: …