Wenn eine Ehe scheitert und jede Partei einen Anwalt mit der Wahrnehmung der Interessen beauftragt, gewinnt auf jeden Fall der Anwalt. Inwieweit dabei ein sachgerechtes Ergebnis herauskommt, ist von untergeordneter Bedeutung. Die Zeit wird´s richten. Nicht anders geht es in der 2‑Personen-GmbH, wenn die Interessen auseinander laufen und es zu Konflikten zwischen den Gesellschafter-Geschäftsführern kommt. „Kann ich meinen Mit-Gesellschafter-Geschäftsführer abberufen? Kann ich ihn aus der GmbH ausschließen?”. Fragen, die genau genommen nur der Anwalt beantworten kann. Und das auch immer nur unter dem Vorbehalt, dass die Richter des jeweils zuständigen Landgerichts das auch so sehen.
Einen Vorteil hat die „GmbH” gegenüber der Ehe: …