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GmbH/Steuern: Ausgleichszahlungen kippen den Gewinnabführungsvertrag

Die Ver­ein­ba­rung von Aus­gleichs­zah­lun­gen des beherr­schen­den Unter­neh­mens an einen außen ste­hen­den Gesell­schaf­ter der beherrsch­ten Gesell­schaft kann der kör­per­schaft­steu­er­recht­li­chen Aner­ken­nung eines Gewinn­ab­füh­rungs­ver­trags ent­ge­gen­ste­hen (BFH, Urteil v. 10.05.2017, I R 93/15).

Und zwar dann, wenn neben einem bestimm­ten Fest­be­trag ein zusätz­li­cher Aus­gleich gewährt wird, des­sen Höhe sich am Ertrag der ver­meint­li­chen Organ­ge­sell­schaft ori­en­tiert und der zu einer ledig­lich antei­li­gen Gewinn­zu­rech­nung an den ver­meint­li­chen Organ­trä­ger führt.

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 11/2014

The­men heu­te: Unter­neh­mens-Füh­rung – War­um loben so schwer fällt und eigent­lich ganz ein­fach ist + Feh­ler, Män­gel und Scha­dens­fäl­le: Der Geschäfts­füh­rer ist gefor­dert  + NEU! FG Rhein­land-Pfalz: Geschäfts­ver­tei­lung muss schrift­lich ver­ein­bart sein + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Bei Krank­heit gibt es Schon­zeit+ Behör­den: Wie­der Kar­tell­stra­fen gegen mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men + Arbeits­kos­ten: Job­cen­ter setzt Aus­gleichs­zah­lun­gen durch + BISS