Wechselt ein Angestellter im Konzern in die Geschäftsführung einer Tochter-GmbH und schließt er einen Geschäftsführer-Anstellungsvertrag ab, endet damit automatisch das bisherige Arbeitsverhältnis. Unterdessen hat das Bundesarbeitsgericht diese Rechtslage in mehreren Entscheidungen bestätigt (vgl. BAG, Urteil vom 19.7.2007, 6 AZR 774/06). Das Arbeitsverhältnis besteht aber ausnahmsweise weiter, wenn …