Als Geschäftsführer sind Sie für die Einhaltung von Recht und Gesetz verantwortlich (vgl. Nr. 18/2014). Was aber, wenn ein Unternehmen (hier: Thyssen-Krupp) zu einer Kartellstrafe (hier: 191 Mio. EUR) verurteilt wird und dieses den Geschäftsführer dafür persönlich in die Haftung nehmen will? Ein solcher Fall ist zurzeit gerichtsanhängig und wurde jetzt in erster Instanz vor dem Arbeitsgericht Essen entschieden (ArbG Essen, Urteil vom 19.12.2013, 1 Ca 3569/12). Zwar ist dies mit Sicherheit noch nicht das abschließende Urteil in diesem Verfahren gegen die Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft der der Thyssen-Krupp AG. Aber schon aus diesem ersten Urteil wird ersichtlich, welche rechtlichen Maßstäbe in einem solchen Verfahren angelegt werden. Wichtig für die Geschäftsführungspraxis sind folgende Hinweise: …