Themen heute: Entlastung für den in Steuersachen ahnungslosen Geschäftsführer (neue BFH-Rechtsprechung) + Neue Zahlen zur Geschäftsführer-Vergütung + Abwandern ins Ausland wird teurer (Funktionsverlagerungsverordnung) + Geschäftsführer muss Vertretung organisieren + Gesellschafterdarlehen bei Verlust nur noch begrenzt nachträgliche Anschaffungskosten + BISS
Schlagwort: Anstellungsvertrag
Nach Entlassung des Geschäftsführers der Bundeskunsthalle/Bonn klagte dieser auf Weiterbeschäftigung – nicht als Geschäftsführer, sondern als leitender Angestellter. Das geht laut BGH aber nur, wenn …
Volkelt-Brief 37/2010
Heute: Geschäftsführer kann AGG für sich nutzen – hier: Fremd-Geschäftsführer einer Klinik-GmbH + Änderung der Rechtsprechung: Erstattungszinsen keine steuerpflichtigen Einnahmen + Geschäftsführer kann bei Eintrag Vergangenheit nicht weg-schummeln + Limited Geschäftsführer haftet für Lohnsteuer + BISS
Volkelt-Brief 30/2010
Heute: Zoll „kriminalisiert” bestimmte Branchen + keine Chance gegen Behörden-Druck + Der Geschäftsführer wird gekündigt: Die GmbH bezahlt nicht mehr – was tun? + Zinsen doch Werbungskosten nach GmbH-Verkauf + Patentschutz für Software – schwere Zeiten für kleinere IT-Firmen + bessere Chancen zur Restrukturierung im Insolvenzverfahren + u.v.m.
Volkelt-Brief 24/2010
Themen heute: Keine Privilegien für Betriebsprüfer + OLG stoppt Zugriff auf privates Vermögen des GmbH-Gesellschafters + Abfindung nach dem Stuttgarter Verfahren bringt immer noch Probleme + Mindestlaufzeit des Gewinnabführungsvertrages + Geschäftsführer kann Kündigungsschutz extra vereinbaren + Auch der neu bestellte Geschäftsführer muss Wettbewerbsverbot einhalten + u.v.m.
Volkelt-Brief 04/2010
Aus dem Inhalt: Wie der ausscheidenswillige Gesellschafter-Geschäftsführer schneller Geschäfte auf eigene Rechnung machen kann + Pflicht-Offenlegung: Letzter Ausweg für GmbH & Co. KGs + Achtung: Finanzamt muss Steuergutschriften nachträglich und in voller Höhe nachbessern + u.v.a.
Konzerne müssen Verträge ändern
… zu Gunsten der Geschäftsführer in Tochterunternehmen. Geschäftsführer können das nutzen . GmbH-Geschäftsführer, die in eine Tochtergesellschaft eines Konzerns tätig sind, hatten beim Vertragsabschluss keinen leichten Stand. In der Regel gibt der Arbeitgeber den Anstellungsvertrag vor – allenfalls über die Gehaltshöhe und die ein oder andere Zusatzleistung lässt sich noch verhandeln.