Für den Allein-Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH geht die Anlage von liquiden Mitteln der GmbH auf eigenes Risiko. Insoweit haben Sie Handlungsfreiheit. Anders zu bewerten ist die Situation in einer GmbH mit mehreren Gesellschaftern. Hier können Risiko-Geschäfte dazu führen, dass …