Wenn Sie Ihre eigene Firma an die Wand fahren, beschränkt sich Ihre persönliche Haftung aus Ihrer Geschäftsführungs-Tätigkeit auf Gesetzesverstöße – also z. B. das Vorenthalten von Steuern oder Sozialbeiträgen. Für den Geschäftsführer ohne Beteiligung an der GmbH (Fremd-Geschäfteführer) ist die Sache komplizierter. Sie verwalten fremdes Vermögen und sollten sich darauf einrichten, dass daneben auch die Gesellschafter selbst bei einem Vermögensverlust gezielt nach Fehler suchen – nach Ihren Fehlern. …
Schlagwort: 9 U 58/15
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Volkelt-Brief 18/2016
Geschäftsführer-Haftung: Neues Urteil nennt konkrete GF-Pflichten + Stress-Job „Geschäftsführer“: Neueste Erkenntnisse zum Stressabbau + GmbH-Finanzen: 0‑Zins blockiert Firmen-Verkäufe – was tun? + Neues BGH-Urteil: Der GmbH-Gesellschafter hat Stimmrechts-Hoheit + Neues BGH-Urteil: Der Gesellschafter hat Stimmrechts-Hoheit + GmbH-Recht: Neue Urteile zur „Gesellschafterliste“ + GF-Finanzen: Gehalts-Obergrenze wird Wahlkampfthema + Mitarbeiter: Erste Schlupflöcher im AGG + BISS …