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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 33/2017

Füh­rung: Gestal­tung der Arbeits­ver­trä­ge ist Chef­sa­che + TOPs zur Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung: Wie­viel Tak­tie­ren darf sein? + Geschäfts­füh­rer-Anstel­lungs­ver­trag: So viel Befris­tung müs­sen Sie schon akzep­tie­ren + Steu­er­prü­fung: BFH unter­sagt will­kür­li­che Umsatz-Schät­zung + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Dash­cam-Auf­nah­men als Beweismittel

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

 

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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer-Anstellungsvertrag: So viel Befristung müssen Sie akzeptieren

Nur noch sel­ten wer­den Geschäfts­füh­rer „auf Lebens­zeit” oder unbe­fris­tet ange­stellt. In den vie­len Ver­trä­gen ist eine Lauf­zeit (3,5 oder 10 Jah­re) – mit Ver­län­ge­rungs­op­ti­on – ver­ein­bart. In den meis­ten Ver­trä­gen ist dar­über hin­aus ein fes­tes Aus­schei­dens­al­ter (zum 65. oder 67. Lebens­jahr) ver­ein­bart. Mit sol­chen Rege­lun­gen sol­len unter­schied­li­che Ziel­set­zun­gen erreicht wer­den, z. B. um Leis­tungs­zie­le zu errei­chen oder um eine Nach­fol­ge­re­ge­lung recht­zei­tig umzu­set­zen. Dazu gibt es ein neu­es Urteil des Ober­lan­des­ge­richts (OLG) Hamm, das wich­tig ist für …