Vertragsgestaltung: Vom Angestellten zum Geschäftsführer … und zurück + Handwerker-GmbHs: Gut verdient, viel gearbeitet und wenig Personal + Geschäftsführer-Perspektive: Der GmbH-Anteil in der Scheidung + Geschäftsführer/Compliance: Was Sie jetzt veranlassen müssen + Digitales: Wie viel kostet Sie der Einstieg in G5? + Internet: Algorithmen finden jeden Fehler + Terminsache 27.1.2020: Nutzen Sie Ihr Wahlrecht im KV-Umlageverfahren U1 + Bürokratie: Neue Hürden für Immobilien-GmbHs + Finanzen/Geld: Neue Vergütungsregeln für AG-Vorstände + GmbH/Recht: Geschäftsführer-Eignung – Registergericht muss Geschäftsführer „löschen” + GmbH/Steuern: Steuerliche Anerkennung des Gewinnabführungsvertrages
.
.
Eine Berufung aus dem Führungsteam in die Geschäftsführung der GmbH ist für jede/n etwas Besonderes. Es ist Wertschätzung, aber auch Herausforderung. Ein sich Einstellen auf eine neue Sichtweise im Unternehmen. Mit allen Facetten. Fakt ist aber auch, dass die neue Position nicht nur Chancen, sondern auch Risiken birgt. In der Regel kann der Geschäftsführer jederzeit abberufen werden. Ist vereinbart, dass die Abberufung zugleich auch Grund für die Kündigung des Anstellungsverhältnisses ist, steht der vorher gut abgesicherte Angestellte schnell vor dem Nichts.