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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 34/2018

Füh­rung: Sind die Ame­ri­ka­ner die bes­se­ren Geschäf­te­ma­cher?  + Geschäfts­füh­rer-Bestel­lung: Was tun gegen die immer kür­ze­re Ver­weil­dau­er im Amt + Digi­ta­li­sie­rung: Das lesen die Kol­le­gen im Bücher­herbst zum The­ma + Kar­tell-Ver­ge­hen: Dop­pel­te Stra­fen für ein­fa­che Ver­ge­hen + GmbH & Co. KG: Nicht­be­ach­tung eines Stimm­ver­bo­tes + Steu­er-Gestal­tung: Schen­kung von (Akti­en-) Ver­mö­gen an die Kin­der + GmbH/Homepage: Unter­neh­men müs­sen Word­Press-Web­sites  nach­rüs­ten + GmbH-Recht: GbR als Gesell­schaf­ter der GmbH

 

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

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GmbH-Finanzen: Bürge bürgt nicht bei Missbrauch

Die Bank kann den Bür­gen für ein GmbH-Dar­le­hen nicht in Anspruch neh­men, „wenn sich der Bür­ge allein aus emo­tio­na­ler Ver­bun­den­heit zum Haupt­schuld­ner ver­bürgt und der Gläu­bi­ger dies in ver­werf­li­cher Wei­se aus­nutzt” (OLG Frank­furt a. M., Urteil v. 9.2.2017, 3 U 146/15).

Das ist aber die abso­lu­te Aus­nah­me – im Grund­satz gilt die Vor­ga­be des Bun­des­ge­richts­hofs (BGH), wonach die Bank ein berech­tig­tes Inter­es­se zur Siche­rung der gewähr­ten Kre­di­te hat (BGH, Urteil v. 10.12.2002, IX ZR 82/02). Nur bei Sit­ten­wid­rig­keit kann aus­nahms­wei­se eine Inan­spruch­nah­me des Bür­gen aus­ge­schlos­sen sein. In der Regel wird man bei der Bürg­schaft eines GmbH-Gesell­schaf­ters für das Dar­le­hen der GmbH eine sol­che Sit­ten­wid­rig­keit nicht unter­stel­len kön­nen. Den­noch: Im Ein­zel­fall kann gericht­li­che Prü­fung Aus­sicht auf Erfolg haben. Z. B., wenn der Gesell­schaf­ter schwer erkrankt ist oder aus ande­ren Grün­den nicht geschäfts­fä­hig ist.

 

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GmbH-Finanzen: Geld 4.0 geht auch ohne Banken

Spä­tes­tens nach der 3‑SAT Exper­ten­run­de Bye-bye-Bar­geld ist klar: In Deutsch­land wird es nach Exper­ten-Ein­schä­t­­zun­gen auch nach der Ober­gren­ze für Bar­zah­lun­gen (5.000 EUR) und nach Abschaf­fung des 500-EURO-Scheins min­des­tens bis 2030 Bar­geld geben (vgl. Nr. 10/2016). Unter­des­sen hat näm­lich auch die Ban­ken­bran­che erkannt, dass mit der Abschaf­fung des Bar­gel­des u. U. auch das Geschäfts­mo­dell Bank auf dem Prüf­stand steht. Hin­ter­grund: Ist es mög­lich, ein „neu­tra­les“ Überweisungs­system – vgl. dem Inter­net-Betrieb – zu instal­lie­ren, ent­fällt die Über­wei­sungs-Hoheit der Ban­ken. In Schwe­den gibt es bereits eine sol­che neu­tra­le Clea­ring-Stel­le für Echtzeit-Überweisungen. …