Beschenkt der Arbeitgeber auf der Weihnachtsfeier an die anwesenden Mitarbeiter Geschenke (hier: IPad mini im Wert von rund 270 €), haben die nicht anwesende Mitarbeiter keinen Anspruch darauf, auch ein solches Geschenk zu erhalten (Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 18.10.2013, 3 Ca 1819/13).
Schlagwort: 3 Ca 1819/13
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Volkelt-Brief 46/2013
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