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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 04/2019

Kri­sen-Manage­ment: Wie vie­le Gesell­schaf­ter hat Ihre GmbH? + GmbH kom­pakt: Wich­ti­ge Recht­spre­chung zur GmbH/Geschäftsführung 2018 (II+ Digi­ta­les: Die neu­en Auf­ga­ben der Geschäfts­füh­rung (I)  + GmbH/Energierisiken: Wann lohnt die Strom­aus­fall­ver­si­che­rung?  + Ver­trä­ge mit Ange­hö­ri­gen: Hier macht das Finanz­amt Pro­ble­me DSGVO: Schützt nicht gegen Ein­sichts-Anspruch des Betriebs­ra­tes + GmbH/Steuer: Gewinn aus KSt-Gut­ha­ben ist steu­er­pflich­tig + NEU: Grund­steu­er belas­tet Gewer­be- und Indus­trie-Immo­bi­li­en + Win­ter: Haf­tung bei unter­las­se­ner Streukontrolle

 

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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Volkelt-Briefe

Verträge mit Angehörigen: Hier macht das Finanzamt Probleme

Beschäf­ti­gen Sie in der GmbH nahe Ange­hö­ri­ge (Ehe­gat­te, Kin­der), soll­ten Sie die ver­trag­li­che Gestal­tung und die Durch­füh­rung genau neh­men. Nicht geht: Sie ver­ein­ba­ren einen Mini-Job und ver­rech­nen dafür zum Teil die Nut­zung des Fir­men­wa­gens und glei­chen Über­stun­den mit Frei­zeit ab. Das ist – laut Finanz­ge­richt Müns­ter – „zu viel” Impro­vi­sa­ti­on (FG Müns­ter, Urteil v. 20.11.2018, 2 K 156/18 E).

Gehen Sie davon aus, dass gera­de in klei­ne­ren GmbHs Arbeits­ver­hält­nis­se mit nahen Ange­hö­ri­gen zu den Schwer­punk­ten der Steu­er­prü­fung gehö­ren. Dabei geht es nicht nur um die ver­trag­li­che Gestal­tung, son­dern auch um die Durch­füh­rung. Wird regel­mä­ßig Gehalt über­wie­sen? Wer­den die Mel­de­pflich­ten zur Mini­job-Zen­tra­le regel­mä­ßig ein­ge­hal­ten? Gibt es eine regel­mä­ßi­ge Auf­zeich­nung der Arbeits­zei­ten? Wird Urlaub kon­kret geführt. Feh­ler sind regel­mä­ßig Anlass für die Steu­er­prü­fung, ein sol­ches Arbeits­ver­hält­nis nicht anzuerkennen.