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FG Düsseldorf: Besitz-GmbHs müssen mehr Gewerbesteuer zahlen

Grund­be­sitz­un­ter­neh­men genie­ßen einen Steu­er­vor­teil: Sie kön­nen bestimm­te Kos­ten bei der Ermitt­lung des Gewer­be­er­tra­ges ver­rech­nen (sog. Grund­be­sitz­kür­zung). Die Finanz­behörden las­sen die Grund­be­sitz­kür­zung aber nur zu, solan­ge es sich nicht um eine Betriebs­auf­spal­tung han­delt. Was tun?