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Volkelt-Briefe

Wie der Geschäftsführer trotz Vertragsverletzung dazu verdienen darf

In fast allen Geschäfts­füh­rer-Anstel­lungs­ver­trä­gen ist ein nach­träg­li­ches Wett­be­werbs­ver­bot ver­ein­bart. Damit schützt sich die GmbH gegen eine Kon­kur­renz­tä­tig­keit des Geschäfts­füh­rers, wenn der aus der GmbH aus­schei­det oder man sich trennt. Hier gibt es ein Urteil, dass die Stel­lung des Geschäfts­füh­rers stärkt. Das gilt für alle Geschäftsführerverträge, …

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 44/2012

The­men heu­te: Stra­te­gie: Regie­rungs­wech­sel kos­tet klei­ne­re Unter­neh­men + 14 % Steu­ern, gro­ße Unter­neh­men + 19 % mehr Steu­ern + Nach­fol­ge: Pflicht­ver­si­che­rung kas­siert zu schnell ab + Recht: Trotz Wett­be­werbs­ver­stoß darf der Geschäfts­füh­rer sein Gehalt behal­ten + Finan­zen: Haben Sie als Geschäfts­füh­rer auch ein Anrecht auf Kurz­ar­bei­ter­geld? – JA – wenn die Vor­aus­set­zun­gen stim­men + Steuer/Werbungskosten: Finanz­ge­richt macht Rück­zie­her bei steu­er­li­cher Aner­ken­nung von Prozess­kosten + Mitarbeiter/LOhnkosten: Schweiz straft Dum­ping-Löh­ne ab + BISS .….. die Wirt­schafts-Sati­re