In fast allen Geschäftsführer-Anstellungsverträgen ist ein nachträgliches Wettbewerbsverbot vereinbart. Damit schützt sich die GmbH gegen eine Konkurrenztätigkeit des Geschäftsführers, wenn der aus der GmbH ausscheidet oder man sich trennt. Hier gibt es ein Urteil, dass die Stellung des Geschäftsführers stärkt. Das gilt für alle Geschäftsführerverträge, …
Schlagwort: § 74 HGB
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Volkelt-Brief 44/2012
Themen heute: Strategie: Regierungswechsel kostet kleinere Unternehmen + 14 % Steuern, große Unternehmen + 19 % mehr Steuern + Nachfolge: Pflichtversicherung kassiert zu schnell ab + Recht: Trotz Wettbewerbsverstoß darf der Geschäftsführer sein Gehalt behalten + Finanzen: Haben Sie als Geschäftsführer auch ein Anrecht auf Kurzarbeitergeld? – JA – wenn die Voraussetzungen stimmen + Steuer/Werbungskosten: Finanzgericht macht Rückzieher bei steuerlicher Anerkennung von Prozesskosten + Mitarbeiter/LOhnkosten: Schweiz straft Dumping-Löhne ab + BISS .….. die Wirtschafts-Satire