Macht ein Treuhänder (hier: Insolvenzverwalter gemäß § 313 InsO) über das Vermögen …
Schlagwort: § 313 InsO
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Volkelt-Brief 42/2013
Themen heute : Benchmarking: Dazu sollten Sie sich nicht zu Schade sein + Whistleblower: So schützen Sie Ihre GmbH + GmbH-Kosten: Finanzämter kassieren unverändert 0,5 % Zinsen pro Monat + Terminsache: Kleine GmbHs müssen den Jahresabschluss 2012 beschließen + Lohnsteuer: Betriebsfeiern werden günstiger + Geschäftsführer privat: Quittung reicht nicht für die steuerliche Anerkennung + GmbH-Recht: Geschäftsführer darf Rechtsstreit nicht führen + BISS …