Zahlungen an die Gesellschafter der GmbH sind ein Problem werden, wenn diese ohne einen Anlass (z. B. Ausschüttungsbeschluss, Fälligkeit einer Darlehensrückzahlung) erfolgen. Häufigster Fehler in der Praxis: …
Schlagwort: § 30 GmbHG
Viele GmbH-Gesellschafter (-Geschäftsführer) finanzieren ihre GmbH mit einem Gesellschafter-Darlehen. Aufpassen müssen Sie bei der Rückzahlung: Verrechnen Sie das Darlehen z. B. mit einer Forderung der GmbH gegenüber Dritten, hat das Folgen für die Haftung. Konkret: …