Kategorien
Volkelt-Briefe

Steuern: Eventuell kippt der „Soli” für Sie und Ihre GmbH doch noch

Noch im August wird sich das FG Nie­der­sach­sen mit der Zuläs­sig­keit des Soli­da­ri­täts­zu­schlags befas­sen. Zwar hatte …

das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt die grund­sätz­li­che Zuläs­sig­keit fest­ge­stellt (BVerfG, Beschluss vom 8.9.2010, 2 BvL 3/10). Nicht geklärt wur­de aber, ob der Soli­da­ri­täts­zu­schlag als dau­er­haf­te Ergän­zungs­ab­ga­be erho­ben wer­den darf. Hier­zu wird das FG jetzt erneut ent­schei­den (Akten­zei­chen des Ver­fah­rens vor dem FG Nie­der­sach­sen: 7 K 143/08, das Ver­fah­ren ist ter­mi­niert auf den 21.8.2013).

Für die Pra­xis: Es gilt als wahr­schein­lich, dass das FG Nie­der­sach­sen das Ver­fah­ren wie­der dem Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt zur abschlie­ßen­den Beur­tei­lung vor­ge­legt. Über den Aus­gang des Ver­fah­rens und den wei­te­ren Ver­lauf des Ver­fah­rens vor dem Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hal­ten wir Sie auf dem Laufenden.

Schreibe einen Kommentar