Noch im August wird sich das FG Niedersachsen mit der Zulässigkeit des Solidaritätszuschlags befassen. Zwar hatte …
das Bundesverfassungsgericht die grundsätzliche Zulässigkeit festgestellt (BVerfG, Beschluss vom 8.9.2010, 2 BvL 3/10). Nicht geklärt wurde aber, ob der Solidaritätszuschlag als dauerhafte Ergänzungsabgabe erhoben werden darf. Hierzu wird das FG jetzt erneut entscheiden (Aktenzeichen des Verfahrens vor dem FG Niedersachsen: 7 K 143/08, das Verfahren ist terminiert auf den 21.8.2013).
Für die Praxis: Es gilt als wahrscheinlich, dass das FG Niedersachsen das Verfahren wieder dem Bundesverfassungsgericht zur abschließenden Beurteilung vorgelegt. Über den Ausgang des Verfahrens und den weiteren Verlauf des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht halten wir Sie auf dem Laufenden.