Üblicherweise werden Zinsen mit 25 % Abgeltungssteuer belastet. Nicht so die Zinsen, die nahe stehende Angehörige für ein Darlehen erhalten und die bei der GmbH als Betriebsausgaben verbucht sind. Laut …
Finanzgericht ist das ein unzulässiges Steuervermeidungsmodell (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.4.2013, 8 K 3100/11).
Damit werden Geschwister mit Mehr-Steuern bestraft. Selbst dann, wenn sie das Darlehen zu üblichen Bedingungen an Ihre GmbH vergeben. U.E. ist diese Finanzamts-Praxis nicht haltbar. Der BFH wird diese Rechtslage überprüfen (Aktenzeichen des anhängigen Verfahrens: VIII R 35/13). Bis dahin müssen Sie gegen entsprechende Steuerveranlagungen Einspruch einlegen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Neu auflegt: Dipl. Vw. Lothar Volkelt, Geschäftsführer im Konzern (2013)
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