Wird dem (Fremd-)Geschäftsführer ein sog. Zeitwertkonto eingeräumt, sind die daraus ausgezahlten Leistungen erst mit der Auszahlung bzw. dem Zufluss zu versteuern. Wichtig: …Alle Voraussetzungen zur steuerlichen Anerkennung des Zeitwertkontos (vertragliche Vereinbarung, Durchführung, Rückdeckung) müssen erfüllt sein (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 22.6.2017, 12 K 1044/15).
Das FG Baden-Württemberg hat ausdrücklich Revision zugelassen. Bisher galt im Grundsatz, dass ein Zeitwertkonto für den (Gesellschafter-)Geschäftsführer grundsätzlich nicht möglich ist (vgl. Nr. 14/2016; hier: BFH, Urteil v. 11.11.2015, I R 26/15). Das wird spannend. Bestätigt der BFH diese Rechtslage, ergeben sich neue Steuergestaltungs-Modelle für den (Fremd-)Geschäftsführer. Wir halten Sie dazu auf dem Laufenden.