Es liegt im Trend der Zeit, dass sich Senior-Geschäftsführer heutzutage gerne schon etwas früher aus dem Geschäft zurückziehen wollen. Stichworte: Lebensqualität und Work-Life-Balance. Gut, wenn das Finanzamt da mitmacht. Z. B. indem eine stufenweise Reduzierung der Arbeitszeit des Seniors mit Lohnverzicht nicht mit einer Aberkennung der Steuervorteile der Pensionszusage bestraft wird (vgl. dazu Nr. 17/2015). Das Kompliment für eine zeitbezogene Anschauung in Sachen Steuerrecht geht in diesem Fall an das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (Urteil vom 2.12.2014, 6 K 6045/12). …Was aber, wenn Sie als Senior länger arbeiten wollen oder müssen? Nach aktueller Auffassung des Finanzgerichts Köln müssen Sie dann Zahlungen aus der bereits verdienten Pensionszusage zusätzlich versteuern, wenn Sie sich für die Weiterbeschäftigung nach dem vereinbarten Pensionsalter noch ein kleines Zusatzgehalt gönnen (vgl. dazu Seite 2, Urteil vom 26.3.2015, 10 K 1949/12). Praktisch heißt das: Wenn Sie länger arbeiten wollen, müssen Sie dafür Straf-Steuer zahlen. Kein Anreiz, sich für das Gemeinwohl einzubringen.
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Senior-Geschäftsführer: So planen SIE Ihren Ausstieg „flexibel”
Als Geschäftsführer, der das Ende seiner aktiven Laufbahn flexibel gestalten will, hilft Ihnen das nicht weiter. Auch nicht, wenn gegen diese Rechtsauffassung Revision zugelassen ist. Bis das entscheiden ist, werden noch viele aktive Geschäftsführer mit der Unsicherheit leben müssen, dass die oben angesprochene und von der Gesellschaft geforderten Flexibilität nicht nur nicht belohnt, sondern im Falle des Gesellschafter-Geschäftsführers sogar bestraft wird. Als Senior-Geschäftsführer, der länger arbeiten will, sollten Sie also Ihr Ausscheidens-Modell vom Steuerberater genau prüfen lassen. Weniger Steuerrisiko gehen Sie ein, wenn Sie für die GmbH als Berater (Berater-Modell) tätig bleiben, nicht aber als Geschäftsführer mit Anstellungsvertrag, auch nicht zu reduzierten Bezügen. Über den Ausgang des wichtigen Verfahrens vor dem Bundesfinanzhof halte ich Sie auf dem Laufenden.