Die Liste der mittelständischen Betriebe, die in Kartellverfahren verwickelt sind, liest sich wie das who is who quer durch alle Branchen. Das Bundeskartellamt veröffentlicht diese Verfahren regelmäßig auf den Internet-Seiten unter www.bundeskartellamt.de. Die in fast allen Verfahren praktizierte Kronzeugenregelung ist unter Juristen höchst umstritten. Dennoch: …Die meisten betroffenen Unternehmen zahlen. Allenfalls eine Reduzierung des Strafmaßes wird angestrebt und gelegentlich durchgesetzt (vgl. zuletzt Nr. 18 + 29/2013).
Wichtig: Ermittelt wird nicht nur wegen konkreter Preisabsprachen. Schon der Austausch von Brancheninformationen, Konditionen und Kundenverhalten ruft bereits die Kartellwächter auf den Plan. In vielen Branchen ist ein solcher Informationsaustausch selbstverständlich und findet regelmäßig auf Messen, Branchentreffen oder IHK- und ERFA-Treffen statt. Wie dieser Informationsaustausch ohne Kartell-Risiko gehen kann, hat jetzt der Branchenverband Schuhindustrie vorgemacht. Der Verband veröffentlichte dieser Tag offizielle Preiseckdaten, die für die gesamte Branche für 2014 zu erwarten sind.
Zusätzlich zu den von uns bereits empfohlenen Maßnahmen gegen Kartellvorwürfe (vgl. Nr. 13/2013) sollten Sie bei Preiserhöhungen wie folgt vorgehen: Fragen Sie im Branchenverband an, welche wirtschaftlichen Prognosedaten für die Branche vorliegen und welche Empfehlungen der Verband für die Preise gibt. Orientieren Sie sich bei der Preisfindung möglichst genau an den Branchen-Vorgaben. Dokumentieren Sie die Preiserhöhung mit einer offiziellen Beschlussfassung der Geschäftsführung.