Kategorien
Volkelt-Briefe

Pflichtversicherung: Geschäftsführer kommen immer schwerer raus

Jetzt wur­de vor dem Sozi­al­ge­richt Dort­mund ein Fall behan­delt, bei dem der Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer mit 49,71 % an der GmbH betei­ligt war und für Ände­run­gen des Gesell­schafts­er­tra­ges eine ¾‑Mehrheit ver­ein­bart war Dazu das Sozi­al­ge­richt in ers­ter Instanz: … Der Geschäfts­füh­rer ver­fügt weder über eine Kapi­tal­be­tei­li­gung von 50% oder mehr noch ist ihm eine umfas­sen­de Sperr­mi­no­ri­tät ein­ge­räumt wor­den“ (SG Dort­mund, Urteil vom 21.3.2014, S 34 R 580/13).

In den letz­ten Jah­ren hat sich die Ein­stel­lung der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung gegen­über Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rern schlei­chend geän­dert. Wäh­rend man vor eini­gen Jah­ren Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer eher außen vor hal­ten wol­le, kämpft die Pflicht­ver­si­che­rung unter­des­sen um jedes Mit­glied. Für Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer bedeu­tet das: Laut Gesetz ist der beherr­schen­de Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer frei­ge­stell­te (SGB IV § 7). Kri­te­ri­um ist die 50 % – Mar­ge. Alle ande­ren Fäl­le ste­hen zur Dis­po­si­ti­on und wer­den von der DR erst ein­mal für die Pflicht­ver­si­che­rung ver­ein­nahmt. Im Zwei­fel soll­ten Sie Ihren Fall von einem ver­sier­te Ren­ten­be­ra­ter oder einem Anwalt Spe­zi­al­ge­biet Sozi­al­ver­si­che­rungs­recht prü­fen lassen.

Für die Pra­xis: Stel­len Sie sich dar­auf ein, dass die Pflicht­ver­si­che­rung bei einer Ände­rung der Betei­li­gungs­ver­hält­nis­se (z. B. Über­tra­gung von Antei­len auf Kin­der) sehr genau prü­fen wird, ob Sie in den Kreis der Pflicht­ver­si­cher­ten ein­be­zo­gen wer­den kön­nen. Dar­an ändert nichts, wenn Sie von der zustän­di­gen Stel­le (KV) bereits als ver­si­che­rungs­frei ein­ge­stuft wur­den. Dies gilt näm­lich nur, solan­ge die Ver­hält­nis­se unver­än­dert bestehen. Es kann also sogar sein, dass Sie bis zur Ver­jäh­rungs­gren­ze (hier: 4 Jah­re) rück­wir­kend neu ein­ge­stuft wer­den und zusätz­lich Pflicht­bei­trä­ge abfüh­ren müssen.

Schreibe einen Kommentar