Kategorien
Volkelt-Briefe

Verlustabzug: Was bedeuten die neuen BMF-Vorschriften für Ihre GmbH?

Mit Datum vom 17.4.2014 hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um (BMF) den Ent­wurf eines BMF-Schrei­bens zu § 8 c Kör­per­schaft­steu­er­ge­setz (KStG) vor­ge­legt. Dabei geht es … um die Neu­re­ge­lung des Ver­lust­ab­zugs beim Erwerb von Betei­li­gun­gen an ande­ren Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten. Dabei geht es auch um den sog. Man­tel­kauf. Also den Erwerb eines still­ge­leg­ten Unter­neh­mens, deren Ver­lust­vor­trag genutzt wer­den soll. Außer­dem geht es um den Betei­li­gungs­er­werb inner­halb eines Kon­zern mit Betriebs­über­nah­me, Sanie­rung und Fir­men­fort­füh­rung. Pro­blem: Die Ver­lust­über­nah­me in Sanie­rungs­fäl­len bleibt an die sehr stren­gen Bedin­gun­gen geknüpft (Über­nah­me von Per­so­nal, Lohnsumme).

Ach­tung: Betei­li­gen Sie sich zu 25 % und mehr an einem wirt­schaft­lich ange­schla­ge­nem Unter­neh­men wer­tet die Finanz­ver­wal­tung das als Kapi­tal­erhö­hung mit den damit ver­bun­de­nen steu­er­li­chen Fol­gen. Zusätz­li­cher Effekt: Nach der neu­en Vor­schrift fällt auch eine sol­che Kapi­tal­erhö­hung unter den Anwen­dungs­be­reich des § 8c KStG. Im Klar­text: Ein bestehen­der Ver­lust­vor­trag ent­fällt. Eine Ver­rech­nung mit zukünf­ti­gen Gewin­nen ist nicht mög­lich (so gemäß Rand­zif­fer 9 des Ent­wurfs des BMF-Schrei­bens zur „Ver­lust­ab­zugs­be­schrän­kung für Kör­per­schaf­ten nach § 8c KStG“).

Für die Pra­xis: Vie­le – auch klei­ne­re – GmbHs haben sich in der Ver­gan­gen­heit an einer (still­ge­leg­ten) Kapi­tal­ge­sell­schaft mit Ver­lust­vor­trag betei­ligt, um so ihre Gewin­ne zu ver­rech­nen und damit Steu­ern ein­zu­spa­ren. Nach den neu­en Vor­schrif­ten wird dies deut­lich erschwert. Im vor­lie­gen­den BMF-Schrei­ben wer­den zahl­rei­che Ein­zel­fäl­le auf­ge­lis­tet, nach denen eine Ver­lust­ver­rech­nung in Zukunft nicht mehr mög­lich ist. Das BMF-Schrei­ben wur­de jetzt den Ver­bän­den und Insti­tu­tio­nen zur Stel­lung­nah­me zuge­lei­tet. Eine Umset­zung ist noch für 2014 zu erwarten.

Schreibe einen Kommentar