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Volkelt-Briefe

Neues Urteil: Abwerb-Versuche über XING können teuer werden

Unter­des­sen hat es sich her­um­ge­spro­chen, dass das Inter­net-Netz­werk XING auch ein aus­ge­zeich­ne­tes Instru­ment ist, um Mit­ar­bei­ter ganz gezielt nach Pro­fil zu rekru­tie­ren. Aber Vor­sicht: Das Land­ge­richt Hei­del­berg hat jetzt erstmals …

in einem Abmahn­ver­fah­ren hohe Zah­lun­gen gegen sol­che Abwerb-Ver­su­che aus­ge­spro­chen. Im Urteil heißt es dazu: „Wer in wett­be­werbs­wid­ri­ger Wei­se über die Inter­net-Busi­ness-Platt­form XING Mit­ar­bei­ter eines Kon­kur­renz­un­ter­neh­mens anschreibt, kann zu erheb­li­chen Zah­lun­gen ver­pflich­tet sein“ (LG Hei­del­berg, Urteil vom 23.5.2012, 1 S 58/11).

Für die Pra­xis: Stel­len Sie z. B. fest, dass in Ihrem Unter­neh­men ein Per­so­nal­ver­mitt­ler gezielt Mit­ar­bei­ter über XING anspricht, soll­ten Sie sofort einen Anwalt ein­schal­ten und das per Abmah­nung unter­bin­den. Umge­kehrt: Hal­ten Sie sich zurück, wenn Sie auf Per­so­nal-Akqui­se sind. Sobald offen­sich­tich wird, dass Sie auf Abwer­be-Ver­su­che aus sind, kann das nach hin­ten los­ge­hen. Selbst wenn der ange­spro­che­ne Mit­ar­bei­ter Inter­es­se zeigt: Wer sat Ihnen, dass da nicht gespielt oder gepo­kert wird.

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