Geschäftsführer, die erst seit kurzem im Amt sind, sollten unbedingt noch vor dem Jahresende prüfen, ob Sie bereits die Voraussetzungen für die Erteilung einer Pensionszusage erfüllen. … Die Pensionszusage der GmbH an ihren Geschäftsführer ist für kleinere und mittelgroße GmbH immer noch eine der besten Möglichkeiten, die Steuerbemessungsgrundlage der GmbH dauerhaft zu mindern.
Vorteil: Die Pensionsrückstellung wirkt sich in der Bilanz der GmbH Gewinn mindernd aus. Voraussetzung: Sie sind bereits seit 2 Jahren im Amt und die GmbH schreibt schwarze Zahlen. Dazu sollten die Gesellschafter der GmbH möglichst noch in 2014 per Gesellschafter-Beschluss eine Pensionszusage ab 01.01.2015 für den Gesellschafter-Geschäftsführer beschließen (Änderung des Geschäftsführer-Anstellungsvertrages). Nur dann ist sichergestellt, dass Sie diese Form der steuergünstigen Altersversorgung bereits für das gesamte Jahr 2015 nutzen können.