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Volkelt-Briefe

Neu im Amt: Jetzt die Pensionszusage für 2014 angehen

Geschäfts­füh­rer, die erst seit kur­zem im Amt sind, soll­ten noch vor dem Jah­res­en­de prü­fen, ob Sie die Vor­aus­set­zun­gen für eine Pensions­zusage erfül­len. Die Pen­si­ons­zu­sa­ge der GmbH an ihren Geschäfts­füh­rer ist für klei­ne­re und mit­tel­gro­ße GmbH immer noch eine der bes­ten Mög­lich­kei­ten, die Steu­er­be­mes­sungs­grund­la­ge der GmbH dau­er­haft zu mindern.

Vor­teil: Die Pen­si­ons­rück­stel­lung wirkt sich in der Bilanz der GmbH Gewinn min­dernd aus. Vor­aus­set­zung: Sie sind seit 2 Jah­ren im Amt und die GmbH schreibt schwar­ze Zah­len. Dazu müs­sen die Gesell­schaf­ter noch im lau­fen­den Geschäfts­jahr 2013 per Gesell­schaf­ter-Beschluss eine Pen­si­ons­zu­sa­ge ab 1.1.2014 für den Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer beschlie­ßen (Ände­rung des Geschäfts­füh­rer-Anstel­lungs­ver­tra­ges). Wei­ter­füh­rend > Hier ankli­cken.

Für GmbH-Neu­grün­dun­gen ver­langt das Finanz­amt für die Aner­ken­nung eine War­te­zeit von 5 Jah­ren. Aus­nah­me: Es han­delt sich um eine Umgrün­dung z. B. aus einer seit län­ge­rem agie­ren­den (Ein-) Per­so­nen-Gesell­schaft. Emp­feh­lung: Neben der War­te­zeit müs­sen zur steu­er­li­chen Aner­ken­nung noch zahl­rei­che ande­re Bedin­gun­gen ein­ge­hal­ten wer­den (z. B. Gleich­be­hand­lungs­grund­satz, Rück­de­ckung, Bezugs­rech­te usw.) Dazu emp­feh­len wir auf jeden Fall Bera­tung durch den Steuerberater.

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