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Haftung: So taxieren Sie richtig zwischen Risiko und Untreue

Solan­ge Sie als Mehr­heits-Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer Ihre eige­ne GmbH füh­ren, wis­sen Sie, auf was Sie sich ein­las­sen. Sobald meh­re­re Gesell­schaf­ter mit im Boot sit­zen, wird es kom­pli­zier­ter. Die Erfah­rung lehrt: Alle zwei Jah­re kommt es in der Mehr­per­so­nen-GmbH zu Mei­nungs­ver­schie­den­hei­ten über die Geschäfts­po­li­tik. Dann wird es ernst. Auch „juris­tisch”. Vie­le geschäft­li­che Ent­schei­dun­gen sind Risi­ko-Ent­schei­dun­gen. Zahlt der Kun­de? Lie­fert der neue Lie­fe­rant pünktlich?

Wich­tig ist, dass Sie Ihre Ent­schei­dun­gen fun­die­ren – dass Sie sich so umfas­send wie mög­lich zu Ihrer Ent­schei­dungs­fra­ge infor­mie­ren und das doku­men­tie­ren. Schluss­end­lich sind Ent­schei­dun­gen der Geschäfts­lei­tung risi­ko­be­haf­tet. Das gehört zum Spiel der Markt­wirt­schaft und das bestä­tigt auch der BGH in sei­ner aktu­el­len Recht­spre­chung (Urteil vom 28.5.2013, 5 StR 551/11). Wenn Sie unüber­schau­ba­re Risi­ken ein­ge­hen, die das Unter­neh­mens gefähr­den, ist die rote Linie zur Untreue überschritten.

Grö­ße­re Unter­neh­men müs­sen ein Risi­ko-Man­ge­ment-Sys­tem ein­rich­ten, um damit unter­schied­li­che Sze­na­ri­en bewer­ten zu kön­nen und um dar­aus Infor­ma­tio­nen über das wirt­schaft­li­che Risi­ko und das Gefähr­dungs­po­ten­zi­al zu erhal­ten. Für klei­ne­re Unter­neh­men genügt eine ein­fa­che­re Risi­ko-Ana­ly­se. Dazu gehört: Kal­ku­la­ti­on und Deckungs­bei­trags­rech­nung unter ver­schie­de­nen Risi­ko-Ein­schät­zun­gen, Infor­ma­ti­ons­be­schaf­fung über nicht quan­ti­fi­zier­ba­re Risi­ken (Boni­täts­prü­fung, Aus­fall­ri­si­ko, Qua­li­täts­ri­si­ko). Bei „unsi­che­ren“ Ent­schei­dun­gen soll­ten Sie Ihre Mit-Gesell­schaf­ter ein­be­zie­hen. Wich­tig: Sam­meln und Doku­men­tie­ren Sie alle (!) Unter­la­gen, Doku­men­te und Schrift­stü­cke, die im Zusam­men­hang mit der Risi­ko-Ent­schei­dung stehen.

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