Geschäftsführer, die erst seit kurzem im Amt sind, sollten noch vor dem Jahresende prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Pensionszusage erfüllen. Die Pensionszusage der GmbH an ihren Geschäftsführer ist für kleinere und mittelgroße GmbH immer noch eine der besten Möglichkeiten, die Steuerbemessungsgrundlage der GmbH dauerhaft zu mindern.
Vorteil: Die Pensionsrückstellung wirkt sich in der Bilanz der GmbH Gewinn mindernd aus. Voraussetzung: Sie sind seit 2 Jahren im Amt und die GmbH schreibt schwarze Zahlen. Dazu müssen die Gesellschafter noch im laufenden Geschäftsjahr 2013 per Gesellschafter-Beschluss eine Pensionszusage ab 1.1.2014 für den Gesellschafter-Geschäftsführer beschließen (Änderung des Geschäftsführer-Anstellungsvertrages). Weiterführend > Hier anklicken.
Für GmbH-Neugründungen verlangt das Finanzamt für die Anerkennung eine Wartezeit von 5 Jahren. Ausnahme: Es handelt sich um eine Umgründung z. B. aus einer seit längerem agierenden (Ein-) Personen-Gesellschaft. Empfehlung: Neben der Wartezeit müssen zur steuerlichen Anerkennung noch zahlreiche andere Bedingungen eingehalten werden (z. B. Gleichbehandlungsgrundsatz, Rückdeckung, Bezugsrechte usw.) Dazu empfehlen wir auf jeden Fall Beratung durch den Steuerberater.