Überflutungen, Orkane, Hagelschäden: Immer öfter sind Unternehmen betroffen, u. U. existenziell. Problem: Die Schadensermittlung ist aufwendig und oft nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Rechtliches Problem: Ist das Unternehmen aufgrund des Schadens zahlungsunfähig oder überschuldet, muss der Geschäftsführer innerhalb von 3 Wochen Insolvenzantrag stellen (§ 15a InsO). Unterlässt er das, macht er sich u. U. strafbar. Bei Großschäden ist es kaum möglich, so schnell exakte Zahlen zu ermitteln. Dazu gibt es jetzt einen Vorstoß aus Bayern: Danach soll die Insolvenzantragsfrist auf 6 Monate verlängert werden, wenn die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung unmittelbar in Folge von Hochwasser, Starkregen, Erdrutsch, Lawine, Orkan oder anderen Naturkatastrophen eingetreten ist (Justizministerium Bayern, PM 91/16). …
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Natur-Gewalten: Insolvenzantragspflicht soll verlängert werden
Das bayerische Justizministerium greift Tat einen für Unternehmer wichtigen Punkt auf. Schadensermittlung, Sanierungs- und Finanzierungsbemühungen brauchen unter Extrembedingungen Rechtssicherheit für die betroffenen Entscheider. Eine Ausnahmeregelung würde gerade auch für den GmbH-Geschäftsführer deutlich weniger persönliches Risiko bedeuten.