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Volkelt-Briefe

Nachwuchs-Förderung: Richtig drauflegen bei der Azubi-Vergütung

Nach einer Stu­die der Hans-Böck­ler-Stif­tung rei­chen die Azu­bi-Ver­gü­tun­gen von 341 EUR im 3. Lehr­jahr (Bran­che: Fri­sör) bis zu 1.450 EUR im 4. Lehr­jahr (Bran­che: Bau, Stra­ßen­bau). Pro­blem: …Immer mehr Jugend­li­che ori­en­tie­ren sich bei der Berufs­wahl an der in der Aus­bil­dung gezahl­ten Ver­gü­tung. Recht­lich gese­hen steht es Ihnen frei, die Höhe der Aus­bil­dungs­ver­gü­tung abwei­chend nach den tarif­li­chen Min­dest­be­stim­mun­gen bes­ser zu bezahlen.

Im Ein­zel­fall ist eine Bes­ser­be­zah­lung ver­trag­lich kein Pro­blem. Stel­len Sie sich aber dar­auf ein, dass das teu­er wer­den kann, wenn Sie jähr­lich meh­re­re Aus­zu­bil­den­de ein­stel­len. Der Gewöh­nungs­ef­fekt an bes­se­re Bezah­lung lässt sich meist nur schwer umkeh­ren. Zudem sor­gen Sie für Ver­är­ge­rung in der Bran­che, wenn Sie die Azu­bi-Ver­gü­tung ohne Abspra­che erhö­hen. Sinn­voll ist es, Ver­gü­tung und Aus­bil­dungs­ziel zu kop­peln, z. B. indem Sie eine zusätz­li­che Prä­mie zum Bestehen der Zwi­schen­prü­fung bzw. sons­ti­ger Zwi­schen­zie­le vereinbaren.

 Noch bes­ser ist es, wenn Sie Ihre Azu­bis gezielt ange­hen und sol­che Zusatz­ver­gü­tun­gen ver­ein­ba­ren, die Sie nicht viel kos­ten, aber ganz gezielt an den Bedürf­nis­sen des ein­zel­nen Azu­bi anset­zen. Zum Bei­spiel mit einem steu­er­frei­en Tank­gut­schein oder einer ande­ren Zusatz­satz­leis­tung, für die Sie weder Steu­er noch Sozi­al­ver­si­che­rung zusätz­lich zah­len müs­sen, z. B. Arbeit­neh­mer-Spar­zu­la­ge, Sach­prä­mi­en, Per­so­nal­ra­bat­te, Job-Ticket, Fort­bil­dungs­leis­tun­gen usw.. Ihr Steu­er­be­ra­ter kennt den voll­stän­di­gen Leis­tungs­ka­ta­log. Eine Über­sicht der tarif­li­chen Azu­bi-Ver­gü­tun­gen für alle Bran­chen gibt es unter https://www.boeckler.de > WIS Tarif­ar­chiv > Wer ver­dient was? > Ausbildungsvergütungen.

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