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Volkelt-Briefe

Bürokratie: Nach der Quote ist vor Equal Pay

Nach der Frau­en­quo­te nimmt sich Fami­li­en­mi­nis­te­rin Manue­la Schwe­sig (SPD) jetzt des zwei­ten The­mas zum Arbeits­recht an, das im Koali­ti­ons­ver­trag (vgl. Nr. 2/2014) fest­ge­schrie­ben ist. Stich­wort: Equal Pay. Glei­cher Lohn für glei­che Arbeit.

In den meis­ten klei­ne­ren und mit­tel­stän­di­schen Betrie­ben ist das … kein The­ma, weil ohne­hin in der Regel leis­tungs­ori­en­tiert ver­gü­tet wird. Unter­neh­men müs­sen befürch­ten, dass bei der Aus­füh­rung mit Kano­nen auf Spat­zen geschos­sen wird. Kon­kret: Mit­ar­bei­ter kön­nen von ihrem Arbeit­ge­ber Aus­kunft dar­über ver­lan­gen, ob sei­ne Ein­stu­fung kor­rekt in einer ver­gleich­ba­ren Lohn­grup­pe erfolgt ist. Ent­war­nung gibt es für klei­ne­re mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men: Eine gesetz­li­che Rege­lung wird es nur für Unter­neh­men mit 500 und mehr Mit­ar­bei­tern geben. Unter­neh­men, die vie­le Frau­en (Ein­zel­han­del, Tex­til, Phar­ma) beschäf­ti­gen, kann es sinn­voll sein, früh­zei­tig über Umstruk­tu­rie­run­gen nachzudenken.

Bereits im Juni wird es einen Gesetz­ent­wurf geben. Nach der Durch­set­zung der Frau­en­quo­te durch die Gro­ße Koali­ti­on ist abzu­se­hen, dass es auch in Sachen Equal Pay zu einer gesetz­li­chen Rege­lung kom­men wird. Das The­ma ist geeig­net, die dann bevor­ste­hen­de Bun­des­tags­wahl 2017 zu ent­schei­den. Damit sinkt die  Chan­ce, dass sich die CDU auf ihre Rol­le als Wirt­schafts­par­tei beruft und wei­te­re büro­kra­ti­sche Erschwer­nis­se nicht zulas­sen wird.

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