Kündigen Sie einen Mitarbeiter, ohne im Kündigungsschreiben …
konkret den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu nennen, ist die Kündigung nicht gleich unwirksam. Es genügt, wenn Sie auf die rechtliche Grundlage für die Fristermittlung verweisen (hier: § 622 BGB bzw. § 113 InsO) (BAG, Urteil vom 20.6.2013, 6 AZR 805/11).
Für die Praxis: Wenn Sie Zweifel über den genauen Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben, sollten Sie auf jeden Fall zusätzlich auf die gesetzliche Grundlage verweisen. In der Regel ist das § 622 BGB – hier sind die Fristen nach Dauer des bestehenden Arbeitsverhältnisses geregelt.