Mit dem Mindestlohn wird auch die Prüfungsintensität steigen. Der Zoll wird zum 1.1.2015 um 1.600 Stellen aufgestockt. Das ist aber längst nicht die einzige Neuerung in Sachen Betriebsprüfung Löhne und Sozialversicherung. Zum einen – wir hatten darüber bereits berichtet – wird die Deutsche Rentenanstalt insbesondere kleinere Unternehmen in Sachen Künstlersozialbeiträge (vgl. Nr. 34/2014) ins Visier nehmen. Zum anderen wird der Zoll in Zukunft zusätzliche Dokumentationen einfordern.
Dabei geht es in erster Linie um die Arbeitsstunden der Mitarbeiter. Arbeitgeber sollen dann dazu verpflichtet werden, jederzeit alle geleisteten Arbeitsstunden pro Mitarbeiter lückenlos zu dokumentieren. Für Betriebe, die ein Zeiterfassungssystem einsetzen, ist das kein Problem. Für viele kleinere Unternehmen, die darauf bisher auf die Stundenerfassung verzichten, wird das zu einem enormen zusätzlichen Aufwand. Was tun?