Bislang akzeptieren die Steuerbehörden die Anmeldung von Mitarbeitern noch im alten Verfahren. Besser ist es, …
sich schnell anzumelden und das neue Verfahren zu nutzen. In der Praxis gibt es nach wie vor noch zahlreiche Einzelfragen, z. B. zum endgültigen Starttermin. Jetzt hat das Bundesfinanzministerium in einem ausführlichen Schreiben zu vielen dieser Fragen Stellung genommen. Achtung: Als Arbeitgeber müssen Sie die Arbeitnehmerdaten aus dem ELSTAM-Verfahren spätestens für den Lohnsteueranmelde-Zeitraum Dezember 2013 umsetzen. Ansonsten gibt es ausführliche Richtlinien, welche Stammdaten Sie für die Lohnsteueranmeldung zugrunde legen müssen (BMF-Schreiben vom 25.7.2013, IV C 5 – S 2363/13/10003).
Für Arbeitgeber, die sich die Anmeldungen nach den alten Lohnsteuerkarten-Daten vornehmen, sollten zügig umstellen und die Daten der Arbeitnehmer über ELSTAM aktualisieren. Nutzen Sie die anschaulichen Arbeitshilfen des Finanzministeriums. Das BMF erklärt das Registrierungsverfahren einfach auf Youtube mit zwei gut gemachten Clips mit „simplen“ Gebrauchsanweisungen unter > Hier anklicken.