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Volkelt-Briefe

So retten Sie Ihr Geschäft mit Kurzarbeit

Auch klei­ne­re Unter­neh­men haben Anspruch auf Kurz­ar­bei­ter­geld (KUG). Hier ein paar Hin­wei­se dazu, wann und wie Sie Kurz­ar­bei­ter­geld bekommen:

Vor­aus­set­zun­gen:

  • Sie haben min­des­tens einen sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Beschäf­tig­ten angestellt.
  • Der Arbeits­aus­fall beträgt min­des­tens 10 %
  • Im Ein­zel­fall kann sogar für gering­fü­gig Beschäf­tig­te KUG bean­tragt werden
  • Kurz­ar­bei­ter­geld wird bis zu 12 Mona­te gezahlt
  • Zu den wei­te­ren Vor­aus­set­zun­gen > Hier ankli­cken
  • Aus­führ­li­che Infor­ma­tio­nen zum KUG > Hier ankli­cken

KUG kann schrift­lich bei der BA vor Ort bean­tragt wer­den. Ver­wen­den Sie dafür die­se Formulare:

Oder im Online-Verfahren:

Bei der Bun­des­agen­tur für Arbeit anmelden/registrieren > Hier ankli­cken

Zum Online-Antrag > https://www.arbeitsagentur.de/eservices-unternehmen

Ach­tung: Die regio­na­len Arbeits­agen­tu­ren sind über­las­tet und tele­fo­nisch nur schwer zu errei­chen. Das aber ist Vor­aus­set­zung für die Frei­schal­tung der Online-Antrag­stel­lung. Es bleibt die Mög­lich­keit der schrift­li­chen Antrag­stel­lung mit her­kömm­li­chen Ein­wurf in den Brief­kas­ten der Arbeitsagentur.

Wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen für den/die sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Geschäftsführer/in:

Im Ein­zel­fall kön­nen Sie sogar KUG für sich bean­tra­gen und durch­set­zen. Vgl. dazu unse­re Bericht­erstat­tung aus Nr. 44/2012.

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