Auch kleinere Unternehmen haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld (KUG). Hier ein paar Hinweise dazu, wann und wie Sie Kurzarbeitergeld bekommen:
Voraussetzungen:
- Sie haben mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten angestellt.
- Der Arbeitsausfall beträgt mindestens 10 %
- Im Einzelfall kann sogar für geringfügig Beschäftigte KUG beantragt werden
- Kurzarbeitergeld wird bis zu 12 Monate gezahlt
- Zu den weiteren Voraussetzungen > Hier anklicken
- Ausführliche Informationen zum KUG > Hier anklicken
KUG kann schriftlich bei der BA vor Ort beantragt werden. Verwenden Sie dafür diese Formulare:
Oder im Online-Verfahren:
Bei der Bundesagentur für Arbeit anmelden/registrieren > Hier anklicken
Zum Online-Antrag > https://www.arbeitsagentur.de/eservices-unternehmen
Achtung: Die regionalen Arbeitsagenturen sind überlastet und telefonisch nur schwer zu erreichen. Das aber ist Voraussetzung für die Freischaltung der Online-Antragstellung. Es bleibt die Möglichkeit der schriftlichen Antragstellung mit herkömmlichen Einwurf in den Briefkasten der Arbeitsagentur.
Wichtige Informationen für den/die sozialversicherungspflichtigen Geschäftsführer/in:
Im Einzelfall können Sie sogar KUG für sich beantragen und durchsetzen. Vgl. dazu unsere Berichterstattung aus Nr. 44/2012.
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