Will die Konzern-Muttergesellschaft Stellen abbauen, liegt darin kein …wichtiger Grund zur Kündigung des Anstellungsvertrages von Geschäftsführern der Tochtergesellschaften (Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 22.4.2014, 3–05 O 8/14).
Im Prozess ging es um einen Vorstand der Commerzbank. Die Ausführungen betreffen aber auch den Geschäftsführer in der Konzern-GmbH, soweit es um die Begründung geht. Der Beschluss z. B. zur Verschlankung der Geschäftsführung genügt nicht für eine Kündigung des einzelnen Geschäftsführers aus wichtigem Grund. Hier muss die GmbH zusätzlich begründen (Darlegung der wirtschaftlichen Nachteile, die mit einer Nicht-Kündigung zu erwarten sind).