Als erstes Bundesland hat Schleswig-Holstein eine nahezu flächendeckende Transparenz für die Gehälter der in den kommunalen Gesellschaften angestellten Geschäftsführer eingeführt. Das sog. Transparenzregister (offiziell: „Vergütungsoffenlegung”) wird vom Finanzministerium des Landes geführt und ist auf den Internet-Seiten des Ministeriums für jedermann einsehbar. Auffällig: … In den kommunalen GmbHs wird zum Teil deutlich weniger verdient als in der Privatwirtschaft. Insbesondere in den Bereichen Kultur und Soziales ist ein deutliches Gefälle erkennbar. Zur Website des Finanzministeriums > Hier anklicken
Dennoch: Über Nachwuchssorgen müssen sich die kommunalen Arbeitgeber bislang noch nicht machen. Freie Stellen können in der Regel ohne Übergangslösung oder Vakanzen sofort neu besetzt werden. Sollte es dennoch einmal zu einem Personalengpass kommen, kann das im Notfall auf Kosten der Qualifikation bzw. der Performance des Stellenbewerbers gelöst werden. Etwa aus der 2. oder sogar 3. Reihe des eigenen Unternehmens oder aus dem politischen Umfeld. Insofern ticken hier völlig andere Verhältnisse als in der Privatwirtschaft. Hier einige Zahlen: Der Durchschnittsverdienst eines Geschäftsführers im Bundes- bzw. Landesdienst liegt bei 200.000 EUR. In den Bereichen Kultur und Soziales liegt das Durchschnittsgehalt bei 90.000 EUR. Die Chefin der Berliner Verkehrsbetriebe verdient mit 447.000 EUR nicht schlecht. Die Chefin der Berliner Stadtreinigungsbetriebe bezieht 262.000 EUR. Allerdings: Die meisten kommunalen GmbHs gibt es tatsächlich auf untergeodneter Ebene. Da wird nur in den Bereichen Energie/Verkehr/Entsorgung einigermaßen verdient. Die meisten Geschäftsführer der kommunalen GmbHs backen kleinere Brötchen.