Zwar gibt es seit Jahresbeginn eine Änderung für Kleinst-GmbHs zur Pflichtveröffentlichung im Unternehmensregister (vgl. zuletzt Nr. 50/2012). Diese Vereinfachungen gelten aber nur …
für sog. Kleinst-GmbHs (Umsatz bis 700.000 €, Bilanzsumme bis 350.000 €, bis zu 10 Mitarbeitern) und erst für den Jahresabschluss 2012 und alle späteren. Für den Jahresabschluss 2011 gelten für alle GmbHs/UGs die alten Rechtsvorschriften. Der JA 2011 muss bis zum 31.12.2012 im Unternehmensregister veröffentlicht sein (www.Unternehmensregister.de).
Für die Praxis: Kleine GmbHs können Ihre Unterlagen im vereinfachten Verfahren selbst im Unternehmensregister eintragen > https://publikations-plattform.de/download/D024_Arbeitshilfe_kleine_Unternehmen.pdf. Hier wird Schritt für Schritt anhand des Musterformulars gezeigt, welche Daten aus dem Papier-Jahresabschluss übernommen werden müssen und wie der Anhang eingefügt wird. Erst ab Jahresabschluss 2012 brauchen Kleinst-GmbHs den Abschluss nur noch zu „hinterlegen“ – also nicht mehr zu veröffentlichen.