Ein Steuerberater ist nicht verpflichtet, den Geschäftsführer einer GmbH auf das Risiko …
einer persönlichen Haftung bei Verstoß gegen die Insolvenzantragspflicht (§ 64 Abs. 2 GmbHG) hinzuweisen, wenn er ein Darlehen an seine Tochter aus Mitteln einer Schwester-GmbH zurück zahlt, selbst wenn der Steuerberater diese Gestaltung angeraten hatte. Der Geschäftsführer handelt hier auf eigenes Risiko (OLG Celle, Urteil vom 10.10.2012, 4 U 36/12).
Für die Praxis: In vergleichbaren Fällen (Umschuldungen zwischen Gesellschaften, Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen) sind Sie gut beraten, wenn Sie Ihren Steuerberater ausdrücklich nach Haftungsrisiken befragen. Wichtig ist, dass Sie die entsprechenden Verweise dann auch schriftlich dokumentieren.