Die Bezeichnung GmbH – Gesellschafter mit beschränkter Haftung – täuscht: In der Praxis beschränkt sich die Haftung der GmbH nur dann auf das Stammkapital, wenn sämtliche gesetzlichen Vorschriften und aus der Rechtsprechung resultierende Verhaltensregeln eingehalten werden. Als Geschäftsführer der GmbH werden insbesondere Sie; auch persönlich, also u. U. mit Ihrem privaten Vermögen in die Haftung genommen, wenn Sie Fehler machen oder gesetzliche Bestimmungen ganz einfach übersehen.
Dabei droht Ihnen als Geschäftsführer Haftung von unterschiedlicher Seite:
- Sie können von Ihrer GmbH in die Haftung genommen werden, wenn Sie die Interessen des Ihnen anvertrauten Unternehmens verletzen.
- Sie können von den Eignern der GmbH, den Gesellschaftern, in die Haftung genommen werden, wenn Sie deren Vermögensinteressen verletzen.
- Sie können von Dritten (Fiskus, Sozialversicherungsträger, Gläubiger) stellvertretend für die GmbH in die Haftung genommen werden, wenn Sie Ihre Pflichten verletzen oder fahrlässig Fehler machen.
Ihre Haftung kann dabei so weit reichen, dass Sie mit Ihrem privaten Vermögen einstehen müssen. Bei großer Fahrlässigkeit oder vorsätzlichen Verstößen drohen Ihnen sogar strafrechtliche Sanktionen wie Geldstrafen oder sogar Haftstrafen.
Weiterführende Informationen:
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