Voraussetzung für einen ordnungsgemäßen und effektiven Ablauf des Geschäftsbetriebs der GmbH ist, dass die Aufgabenverteilung zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführern und zwischen mehreren Geschäftsführern vertraglich klar geregelt ist. Dazu gehört: Auflistung eines Kataloges zustimmungsbedürftiger Geschäfte im Gesellschaftsvertrag der GmbH, Definition der Ressorts im Anstellungsvertrag der Geschäftsführer. Dies ist Aufgabe der Gesellschafter.
Fremd-Geschäftsführer, die hier Mängel sehen, müssen die Gesellschafter auf vertragliche Missstände hinzuweisen und diese in Zusammenarbeit mit externen Beratern zu beheben. Außerdem ist festzulegen, wie sich die Geschäftsführer untereinander informieren bzw. abstimmen müssen. Die genauen Modalitäten sind im Rahmen einer Geschäftsordnung zu vereinbaren (Sitzungsleitung, Abstimmungsmodalitäten, Protokoll usw.).
Die Geschäftsführer bilden innerhalb der Organisation GmbH ein Team: Das Führungsteam. Das bedeutet: Zu einer effektiven Zusammenarbeit kommt es, wenn die Grundsätze für Teamarbeit konsequent angewandt werden.
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